Steuern
Bevor man Produkte aus China bestellt, gibt es einige offene Fragen und das ein oder andere zu beachten. Wir haben für euch die häufigsten Fragen gesammelt und beantwortet.
Im Ausland bestellt? Wieviel Zollgebühren muss ich bezahlen?
Im Übrigen: Infos zur Benutzung und zum Suchen auf Pandacheck, zum Bestellen und Bezahlen in China-Shops sowie zu den verschiedenen Versandoptionen findet ihr in den anderen Teilen unseres FAQs!
Einschränkungen: Welche Artikel darf ich nicht im Ausland bestellen?
Bitte beachte: es darf nicht alles bestellt werden. So ist z.B. das Importieren von Arzneimittel, Waffen, Feuerwerkskörper und Tieren reglementiert.
- Plagiate: Als Gadget- und Modefan muss man primär auf gefälschte Waren achten. Wenn ein Markenprodukt unrealistisch günstig angeboten wird, dann liegt das in den meisten Fällen daran, dass es sich hierbei um ein Plagiat handelt. Der Erwerb und Besitz von gefälschten Produkten zu privaten Zwecken ist zwar nicht strafbar, falls die Ware jedoch beim Zoll liegen bleibt, wird diese höchstwahrscheinlich vernichtet. Zudem wird die Orginalqualität oft nicht erreicht.
- Produktsicherheit: Alle Artikel, die ihr bestellt, sollten die europäischen Bedingungen für Produktsicherheit erfüllen. Wenn also etwas bestellt wird, das in Europa nicht frei verkäuflich erhältlich ist, sollte man vorher recherchieren, ob die Einfuhr ggf. untersagt ist. Bestes Beispiel sind Laserpointer: in asiatischen Onlineshops in vielen Varianten erhältlich, kann man sie in Europa nur mit Klasse 1 bis 2M kaufen. Aus dem Ausland kann man sich auch Laser(pointer) anderer Klassen schicken lassen - solange sie sicher sind (siehe auch CE-Kennzeichen weiter unten), wird der Zoll nichts dagegen haben. Einzige Ausnahme: wenn sie eine Halterung haben, die die Montage des Lasers auf eine Waffe ermöglichen, dann fallen sie unter das Waffenrecht - hier also von einem Kauf auf jeden Fall absehen. Der Betrieb in der Öffentlichkeit von bestimmten Lasern und die mögliche Verletzung anderer ist natürlich wieder ein anderes Thema mit dem man sich aber auch beschäftigen sollte bevor man wild mit Lasern spielt.
- Arzneimittel: Bestellt keinerlei Art von Arzneimittel, denn Privatpersonen dürfen laut deutschem Arzneimittelgesetz grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen. Auch Präparate, die im Ausland vielleicht als Nahrungsergänzungsmittel oder pflanzliches Heilmittel im freien Handel erhältlich sind, können beschlagnahmt werden, insbesondere wenn auf ihrer Verpackung irgendeine Art von Krankheitsbehandlung dargestellt wird. Außerdem können manche Präparate wegen ihrer pflanzlichen oder tierischen Inhaltsstoffe auch noch den artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Im Zweifelsfall also genau die Produktfotos und -Beschreibung studieren und vorsichtshalber die Seite des deutschen Zolls besuchen.
- Lebensmittel: darf man grundsätzlich verschicken. Einige Einschränkungen gibt es hier natürlich auch: Kartoffeln dürfen nicht verschickt werden, Wildpilze sollte man besser auch nicht bestellen und höchstens 125g Kaviar pro Empfänger. Fleisch, Milch und Produkte, die daraus hergestellt wurden, sind stark reglementiert und benötigen extra Dokumente, also sollten sie nicht bestellt werden. Ausgenommen sind Nahrungsmittel wie Schokolade, Kekse oder Bonbons, die nur in geringen Mengen Milch oder Sahne enthalten.
Im Zweifelsfall gilt: wenn man sich nicht sicher ist, schaut man am besten direkt auf der Seite des deutschen Zolls nach.
Unser Tipp: Fakes müssen nicht immer qualitativ schlechter sein - wie ihr mit dem Thema umgeht müsst ihr selbst entscheiden.
„Geschenk“: Darf mein Händler die Ware so deklarieren?
Geschenke unterliegen einer anderen Einfuhrumsatzsteuergrenze, als normale Waren. So muss erst ab 150€ Wert die Steuer entrichtet werden. Dennoch: häufig wirkt die Angabe „Geschenk“ bzw. die englische Angabe „Gift“ auf der Zollinhaltserklärung von chinesischen Sendungen unglaubwürdig. So bleiben diese Pakete im Zweifelsfall eher beim Zollamt liegen. Ihr holt das Paket dann wie üblich mit dem postalisch zugeschickten Zollformular, Personalausweis und der PayPal-Rechnung ab und bezahlt die regulär anfallenden Extrakosten bei einer Bestellung über 26€. Natürlich gibt es keine Strafzahlungen oder ähnliches für euch, da es ja nicht eure Schuld ist, wenn der Anbieter ein Paket fälschlicherweise als Geschenk deklariert.
Unser Tipp: meist habt ihr eh keine Handhabe was auf das Paket geschrieben wird. So oder so entsteht kein Nachteil für euch.
Zollschreiben: Was ist jetzt zu tun?
Als erstes: ruhig bleiben ;-). Wahrscheinlich war einfach nur die Deklaration außen am Paket mangelhaft oder der Zoll hat stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. So ist z.B. die häufigste Begründung: "Die hierfür nötige Rechnung bzw. der Zahlungsbeleg befand sich leider nicht aussen an der Sendung*". In etwa 5% aller Fälle bleibt euer Paket erstmal beim Zoll liegen. So sieht das Schreiben häufig aus.
Ihr müsst also mit der Ersatz-Zollinhaltserklärung, Personalausweis und einer Warenrechnung das Paket beim Zollamt abholen – und im Falle, dass euer Paket weniger als 26€ wert ist, es einfach mitnehmen oder im Falle von einem höheren Wert direkt die Kosten bezahlen. Die Ersatz-Zollinhaltserklärung enthält für euch (meistens) die wichtigsten Informationen um welche Bestellung es sich überhaupt handelt.
Manchmal muss man vor den Augen des Zollbeamten auch das Paket öffnen um zu zeigen, dass es sich hierbei um die Bestellung zu der mitgebrachten Rechnung handelt. Tipp: Wenn das Paket weniger als 26€ wert ist, könnt ihr auch einfach die gescannte Fassung von eurem Perso, der Warenrechnung (also häufig eure PayPal-Rechnung) und des Formulars, das euch das Zollamt zugeschickt hat, an das Zollamt e-mailen und sie werden dann das Paket ganz normal per Post, ohne Extrakosten, weiterleiten lassen. Wenn Einfuhrumsatzsteuer auf euer Paket anfällt, aber ihr keine Zeit habt zum Zollamt zu fahren, besteht die Möglichkeit sich von der Deutschen Post vertreten zu lassen. Einfach das Benachrichtigungsschreiben, die möglicherweise fehlenden Unterlagen und eine Kopie des Persos an das Zollamt schicken und dann übergibt das Zollamt die Verzollung an die Deutsche Post weiter. Da sich bei diesem Weg natürlich alles etwas verzögern kann, können Lagerkosten bei der Zollstelle entstehen. Dafür nimmt der Zusteller dann die fälligen Abgaben entgegen. Alternativ kann man auch laut dem Artikel 5 des Zollkodex eine Zoll Vollmacht ausstellen. In dieser schreibt man wer vor Ort die Vertretung für einen Übernimmt. Wir haben hier eine Vorlage für eine Vollmacht einer Zoll-Abholung bereitgestellt. Dieses Muster muss nur noch mit euren Daten befüllt werden. Beachte, das die Wartezeiten je Zollamt unterschiedlich ausfallen können. So duften wir schon häufig länger als zwei Stunden warten. Allerdings sind die Beamten vor Ort sehr nett und es entstehen häufig nette Gespräche ;-).
Unser Tipp: 1x sollte jeder einen persönlichen Zollbesuch miterlebt haben. Danach ist die Kommunikation über E-Mail sehr nervenschonend.
Paket beim Zollamt: Wie und wann muss ich es abholen?
Als Richtwert sollte man sich zehn Tage merken. Denn die ersten neun Tage wird das Paket kostenfrei beim Zollamt gelagert. Lagerkosten werden erst ab 5€ und somit ab dem 10. Tag erhoben. Unbedingt beachten: Postsendungen werden nur 14 Tage beim Zollamt gelagert, danach werden sie an den Versender zurückgeschickt.
Unser Tipp: versuche innerhalb von 10 Tagen dein Paket beim Zollamt auszulösen.
Habt ihr weitere Fragen? Wir ergänzen gerne unsere FAQ, schreibt uns einfach unter [email protected].